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   BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 18/87   

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https://dejure.org/1988,801
BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 18/87 (https://dejure.org/1988,801)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1988 - 1 ABR 18/87 (https://dejure.org/1988,801)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 (https://dejure.org/1988,801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer personellen Maßnahme auf Veranlassung des Betriebsrats - Qualifizierung einer Maßnahme als Versetzung - Zuweisung eines dreiachsigen LKW anstatt eines vierachsigen Sattelschleppers als Versetzung eines Kraftfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 438
  • BB 1988, 1894
  • BB 1988, 2100
  • DB 1988, 2158
  • JR 1989, 132
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 18/87
    Seine gegenteilige Ansicht aus dem Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - (AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972 gibt der Senat auf.
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

    Unerheblich für den Versetzungsbegriff des § 95 Abs. 3 BetrVG ist hingegen, ob der Arbeitgeber individualrechtlich im Verhältnis zum betroffenen Arbeitnehmer zur Versetzung befugt ist (vgl. BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - zu B 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Dies gilt dann, wenn die Umstände für den Arbeitsbereich so bestimmend sind, daß bei ihrer Änderung das Gesamtbild der Tätigkeit ein anderes wird (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 -, vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 - und 1 ABR 36/90 - sowie vom 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - AP Nr. 13, Nr. 25, Nr. 26 und Nr. 28 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Die Rechtsprechung hat deshalb stets darauf abgestellt, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Versetzung sei nicht davon abhängig, ob die angeordnete Maßnahme dem Arbeitnehmer gegenüber individualrechtlich zulässig sei (z.B. BAG Beschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 7. April 1992 - 1 AZR 275/91 -, unveröffentlicht).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

    Es hat unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1988 (- 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972) in dieser bloßen Veränderung der Lage der Arbeitszeit, die das Landesarbeitsgericht für erheblich angesehen hat, eine Änderung des Arbeitsbereiches der betroffenen Arbeitnehmer gesehen, die nach § 95 Abs. 3 BetrVG den Begriff der Versetzung erfülle.

    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1988 (- 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972) ausgesprochen, der andere Arbeitsbereich im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG könne auch durch die Umstände bestimmt werden, unter denen die Arbeit zu leisten sei.

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Es kommt darauf an, ob sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, daß die neue Tätigkeit in den Augen eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972, zu B 3 der Gründe).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Das Betriebsverfassungsgesetz enthält in § 95 Abs. 3 BetrVG einen eigenen Versetzungsbegriff, dessen Inhalt nicht davon abhängig ist, ob der Arbeitgeber aufgrund des Einzelarbeitsvertrages zur "Versetzung" des Arbeitnehmers befugt ist oder nicht (Beschluß des Senats vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung -

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 -, Rn. 14, juris).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Versetzung dient sowohl dem Schutz des zu versetzenden Arbeitnehmers als auch dem Schutz der übrigen Belegschaft vor den sie möglicherweise berührenden Folgen der Versetzung (BAG, Beschluss vom26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 -, Rn. 15, juris).

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so daß der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 -, zu B 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Da somit bei der Versetzung die Tätigkeit des Arbeitnehmers eine andere wird (vgl. zu diesem Erfordernis einer Versetzung Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972, zu B 3 der Gründe und 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen), muß der Arbeitgeber die Eingruppierung des Arbeitnehmers überprüfen und den Betriebsrat daran beteiligen.
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auch der Wechsel sonstiger Umstände, unter denen die Arbeit zu erbringen ist, kann bei entsprechender Erheblichkeit eine Versetzung beinhalten (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - AP Nr. 13 zu § 95 BetrVG 1972).
  • LAG Niedersachsen, 19.05.2021 - 2 TaBV 51/20

    Verfolgung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes als Kriterium einer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2019 - 2 Sa 84/18

    Tarifvertragliche Ausgleichszulage nach Versetzung und Herabgruppierung in Folge

  • LAG Hamburg, 25.09.2006 - 8 TaBV 1/06

    Versetzung; Arbeitsbereich; anderer Arbeitsbereich; Umstände; Vertretungsregelung

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 71/90

    Versetzung bei Verlängerung der Wochenarbeitszeit

  • LAG Hamm, 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03

    Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 14 TaBV 5/96

    Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzungen; Begriff der Versetzung im

  • BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93

    Mitbestimmung in den neuen Bundesländern bei nicht gebildetem Hauptpersonalrat

  • LAG Nürnberg, 28.06.1988 - 4 TaBV 4/87

    Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung; Allgemeiner Unterlassungsanspruch;

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 33/90

    Versetzung: Begriff - Zuweisung neuer Sprachkurse

  • LAG Hamm, 13.07.1995 - 17 Sa 101/95

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung

  • LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95

    Personalrat: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverteilung

  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 10 TaBV 1/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Übertragung zusätzlicher Funktionen - Begriff der

  • LAG Hamm, 14.03.1996 - 17 Sa 1352/95

    Arbeitsverhältnis: Ausschluss von der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10

    Betriebliche Zuordnung von Außendienstmitarbeitern - Begriff der Versetzung

  • BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 2/93

    Berechtigung des Arbeitgebers, den zuvor als Kraftfahrer überwiegend im

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95

    Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen

  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 103/89

    Rechtmäßigkeit des Teilwiderrufs von Handlungsvollmacht und Kreditkompetenz -

  • ArbG Essen, 11.11.2003 - 2 BV 85/03

    Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung bei Einsatz von Lagerarbeitern und

  • BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 275/91

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung mit der bisherigen Arbeit nach

  • LAG Hessen, 05.03.1991 - 4 TaBV 148/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Übertragung der Aufgabe eines Check- und

  • ArbG Stuttgart, 18.04.2019 - 21 Ca 7336/18

    Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung nach Versetzung

  • ArbG Minden, 14.08.1996 - 2 BV 19/96

    Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Suspendierung einer Arbeitnehmerin;

  • ArbG Münster, 15.08.1989 - 3 Ga 16/89

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats ; Kollektives Regelungsbedürfnis;

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